Da der Schriftenwechsel abgeschlossen sei und die Parteien auf die Durchführung der Hauptverhandlung verzichtet hätten, beantrage sie, dass die Parteientschädigung auf CHF 50'000.– festzusetzen sei. Bei den notwendigen Auslagen seien die Kosten für die patentanwaltliche Unterstützung durch Dr. Jan Morf von Abitz & Partner zu berücksichtigen. Diese Kosten beliefen sich auf EUR 37'638.65. Sie beantrage, dass diese Kosten im Umfang von CHF 38'000.– als notwendige Auslagen zu entschädigen seien. Gesamthaft beantrage sie für das vorliegende Verfahren folglich eine Entschädigung in Höhe von CHF 88'000.–.