Nachdem die die maximale Laufzeit des im Streit liegenden ergänzenden Schutzzertifikats ESZ Nr. C00491443/01 am 27. März 2015 abgelaufen ist, scheint das geltend gemachte Rechtsschutzinteresse nicht mehr gegeben. Dazu wurde den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.