2.5 Dagegen wendet die Beklagte ein, dass der nächste Stand der Technik in diesem Fall die sogenannte Mini-Pille sei. Der von der Klägerin genannte Stand der Technik könne sich nicht auf die Entwicklung einer Pro- gestagen-Pille beziehen. Die in den von der Klägerin genannten Dokumenten beschriebenen Studien seien auf die Entwicklung einer Kombinationspille gerichtet. Dies gehe daraus hervor, dass das Desogestrel jeweils nur 21 Tage verabreicht worden sei und nicht über einen ganzen Zyklus. Ausserdem sei es üblich, die Komponenten einer Kombination einzeln zu testen. Einzig die bisher bekannten Mini-Pillen seien nächster Stand der Technik.