hütungsmittel auf dem Markt gewesen seien, einerseits Kombinationspräparate bestehend aus einer Östrogen- und einer Gestagenkomponente und andererseits sogenannte Mini-Pillen bestehend aus einer Gesta- gen-Komponente. Der in der EP 0 491 433 B1 beschriebene Wirkstoff, Desogestrel, sei bereits als Gestagen-Komponente in einer Kombinationspille seit 1982 in der Schweiz zugelassen, Marvelon®. Als relevanten Stand der Technik, der die Erfindung nahelegen soll, verweist die Klägerin auf drei Dokumente. Die Erfindung gemäss der EP 0 491 433 B1 sei daher naheliegend und somit nichtig.