1.8 Mit Eingaben je vom 25. März 2015 verzichteten die Parteien auf die Durchführung der Hauptverhandlung. 1.9 Mit Schreiben vom 31. März 2015 wurde den Parteien Gelegenheit gegeben, um sich zum Rechtsschutzinteresse zu äussern, nachdem die die maximale Laufzeit des im Streit liegenden ergänzenden Schutzzertifikats ESZ Nr. C00491443/01 am 27. März 2015 abgelaufen war. 1.10 Die Stellungnahmen der Parteien erfolgten je mit Eingabe vom 17. April 2015. Mit Eingabe vom 30. April 2015 erfolgte eine weitere Stellungnahme der Klägerin, welche der Beklagten zur Kenntnisnahme zugestellt wurde. 2. Parteien, Sachverhalt