{"Signatur": "CH_PATG_001", "Spider": "CH_BPatG", "Datum": "2015-05-27", "PDF": {"Datei": "CH_BPatG/CH_PATG_001_O2013-011_2015-05-27.pdf", "URL": "https://www.bundespatentgericht.ch/fileadmin/entscheide/O2013_011_Leitentscheid_Verfuegung_150527.pdf", "Checksum": "899bca4cc5bfde74cff884ed53f7b88b"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["O2013_011"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bundespatentgericht 27.05.2015 O2013_011"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bundespatentgericht 27.05.2015 O2013_011"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Bundespatentgericht 27.05.2015 O2013_011"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Bundespatentgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Bundespatentgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Bundespatentgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erfinderische Tätigkeit, Gegenstandslosigkeit (Art. 242 ZPO) infolge Ablaufs des ESZ, Kostenfolgen | Erfinderische Tätigkeit, Fachrichtervotum, Kosten: Gerichtskosten, Kosten: Parteientschädigung"}], "ScrapyJob": "446973/64/2135", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:17:55", "Checksum": "8f215b0d5af5332b1ecf20f5006269a8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bundespatentgericht 27.05.2015 O2013_011\nRegeste:\nErfinderische Tätigkeit, Gegenstandslosigkeit (Art. 242 ZPO) infolge Ablaufs des ESZ, Kostenfolgen | Erfinderische Tätigkeit, Fachrichtervotum, Kosten: Gerichtskosten, Kosten: Parteientschädigung\n\nDie Erfindung betrifft ein oral einzunehmendes Mittel zur Empfängnisverhütung enthaltend Desogestrel, 3-Ketodesogestrel oder ein Gemisch davon, sowie deren Verwendung und Herstellung. Dabei handelt es sich um\neine Pille, die nur eine Komponente, nämlich nur ein Gestagen enthält.\nZum Zeitpunkt der Erfindung waren bereits die klassischen Pillen (Kombinationspillen oder COC) und Mini-PiIlen (Nur-Gestagen-Pillen oder\nPOP) auf dem Markt erhältlich. Die klassische Pille enthält eine Gesta-\ngen- und eine Östrogen-Komponente, die Mini-PiIle enthält nur eine Ge-\nstagen-Komponente. Während die klassische Pille gute empfängnisverhütende Eigenschaften hat, ist sie nicht für alle Frauen geeignet. Für\nFrauen, die aus medizinischen Gründen kein Östrogen nehmen können,\nwurde die sogenannte Mini-PiIIe entwickelt. Allerdings waren/sind diese\nPillen nicht \"sicher\". Die hier zur Entscheidung stehende Erfindung wird\ndurch den Schweizer Teil der EP 0 491 443 B1 geschützt.\n\nSeite 9\nO2013_011\n\n5.5.2 Patentansprüche\n\nAnspruch 1 richtet sich auf eine Kombination und Empfängnisverhütungspackung, umfassend sequentielle tägliche Dosiseinheiten zur oralen\nVerabreichung, von denen jede als einzigen empfängnisverhütend wirksamen Bestandteil 70 bis 80 µg Desogestrel, 3-Ketodesogestrel oder Mischungen davon enthält.\n\nDie Ansprüche 2-4 spezifizieren die Anzahl der Dosiseinheiten (Anspruch\n2), den Wirkstoff und die genaue Menge (Ansprüche 3 und 4).\n\nAnspruch 5 richtet sich auf die Anwendung einer täglichen oralen Dosiseinheit, bestehend im Wesentlichen aus 70-80 µg eines Gestagens, das\naus der Gruppe von Gestagenen bestehend aus Desogestrel, 3-\nKetodesogestrel oder Mischungen davon ausgewählt wird, bei der Herstellung eines Arzneiabgabesystems, wobei dieses Arzneiabgabesystem\ndadurch gekennzeichnet ist, dass es aus täglichen Dosiseinheiten besteht, die eine Gestagen Verbindung als einzigen therapeutisch wirksamen Bestandteil enthält.\n\nAnspruch 6 richtet sich auf ein Arzneiabgabesystem umfassend eine Packung, die 26-30 sequentielle tägliche Dosiseinheiten enthält, die im Wesentlichen aus 70-80 µg einer Verbindung bestehen, die aus der Gruppe\nbestehend aus Desogestrel, 3-Ketodesogestrel und Mischungen davon\nausgewählt wird.\n\nAnspruch 7 richtet sich auf eine Empfängnisverhütungspackung vom Typus mit täglichen Nur-Gestagen Dosiseinheiten, wobei die Verbesserung\ndie Anwendung von 70-80 µg 3-Ketodesogestrel, Desogestrel\noder Mischungen davon als das Gestagen in diesen täglichen Dosiseinheiten umfasst.\n\nAnspruch 8 richtet sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines Arzneiabgabesystems, umfassend: Mischen vorbestimmter Mengen eines Gestagens, das aus der Gruppe bestehend aus Desogestrel, 3- Ketodesogestrel und Mischungen davon ausgewählt wird, mit vorbestimmten Mengen\nArzneiträgern und Umwandeln der Mischung in Dosiseinheiten, von denen jede 70 bis 80 µg Desogestrel, 3-Ketodesogestrel oder Mischungen\ndavon enthält, und Abpacken einer Mehrzahl dieser Dosiseinheiten in eine Packung.\n\nSeite 10\nO2013_011\n\nEventualiter beantragt die Beklagte, die Patentansprüche durch Angabe\nder Anzahl (28) sequentieller Dosiseinheiten einzuschränken:\n\nAnspruch 1: Kombination und Empfängnisverhütungspackung, umfassend 28 sequentielle tägliche Dosiseinheiten zur oralen Verabreichung,\nvon denen jede als einzigen empfängnisverhütend wirksamen Bestandteil\n70-80 µg Desogestrel, 3-Ketodesogestrel oder Mischungen davon enthält.\n\nDer ursprüngliche Anspruch 2 fällt dadurch weg, die Ansprüche 2-3 spezifizieren den Wirkstoff und die genaue Menge. In den übrigen Ansprüchen\n(Anwendung, System, Kit und Herstellung) wird ebenfalls die Anzahl der\nDosiseinheiten spezifiziert.\n\n5.5.3 Die Klägerin macht geltend, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung des\nKlagepatents bereits Verhütungsmittel auf dem Markt gewesen seien, einerseits Kombinationspräparate bestehend aus einer Östrogen- und einer\nGestagenkomponente und andererseits sogenannte Mini-Pillen bestehend aus einer Gestagen-Komponente. Der im Streitpatent beschriebene\nWirkstoff Desogestrel sei bereits als Gestagenkomponente in einer Kombinationspille, Marvelon®, seit 1982 in der Schweiz zugelassen gewesen.\nAls relevanten Stand der Technik, der die Erfindung nahelegen soll, nennt\ndie Klägerin folgende Dokumente:\n\n- Act. 1_15, von G. Cullberg et al., \"Central and peripheral effects of\ndesogestrel 15-60 µg daily for 21 days in healthy female volunteers\", Acta\nObstet Gynecol Scand Suppl 1982, 111:21-28;\n\n- Act. 1_16, von L. Viinikka et al., \"Biological effects of a new and potent\nprogestagen. A clinical study\", Acta Endocrinologica, 1976, 83, 429-438;\n\n- Act. 1_17, von L. Viinikka et al., “Ovulation inhibition by a new bw-dose\nprogestagen‘, Contraception, July 1977, 16 (1), 51-58.\n\nDiese Dokumente würden Studien zur Bestimmung der Ovulationshemmdosis von Desogestrel, welche zu 60 µg ermittelt worden sei, beschreiben. In diesen Studien sei eine sequentielle orale Gabe von Desogestrel allein beschrieben und für die Empfängnisverhütung vorgeschlagen worden. Den Dokumenten act. 1_15, 1_16 und 1_17 könne entnommen werden, dass Blutungsereignisse (insbesondere \"spotting\") bei einer\nDosis von 60 µg Desogestrel nur bei etwa 1/3 aller Probandinnen über-\n\nSeite 11\nO2013_011\n\n"}