Seite 5 O2013_009 serabspaltung nicht gemäss der EP '840 erfolgt, oder dass eine Oxidation nicht gemäss der EP '791 vorgenommen wird, aber eine Wasserabspaltung gemäss der EP '840 mit p-Toluolsulfonsäure oder einem äquivalenten Mittel. Letzteres war ja auch das, was das Gericht im Rahmen des diesem Hauptverfahren vorausgegangenen Massnahmeverfahrens festgestellt hatte (S2013_001, Urteil vom 21. März 2013).