Die EP '791 betrifft die Verwendung von Rutheniumsalz beim mittleren Schritt 2), der Oxidation. Die EP '840 betrifft die Art der Wasserabspaltung mit p-Toluolsulfonsäure beim letzten 3. Schritt. Oxidation und Wasserabspaltung sind dabei nicht zwingend miteinander verknüpft. Es ist zwar durchaus möglich, dass das Verfahren so durchgeführt wird, dass eine Oxidation (Schritt 2) gemäss der EP '791 mit Rutheniumsalz eingesetzt wird und eine Wasserabspaltung (Schritt 3) gemäss der EP '840. Es ist aber gleichermassen möglich, dass eine Oxidation gemäss der EP '791 mit Rutheniumsalz eingesetzt wird, aber eine Was-