11. In der Klagebegründung wurden zwei Patente behandelt, die EP 0 918 791 B1 (nachfolgend EP '791; Rutheniumsalz) sowie die EP 1 149 840 B1 (nachfolgend EP '840; Wasserabspaltung mit p-Toluolsulfonsäure). Bezüglich beider Patente wurde ausführlich das Vorliegen einer Patentverletzung argumentiert (zur EP '840 in RZ 72 ff. und zu EP '791 in RZ 99 ff.). 12. Der hier interessierende Abschnitt des Verfahrens der Herstellung von Drospirenon umfasst im Wesentlichen drei sequenzielle Schritte: 1) Hydrierung, 2) Oxidation, 3) Wasserabspaltung. Die beiden Patente schützen zwei verschiedene Aspekte respektive Schritte dieses Herstellungsverfahrens.