hydroxy-3-oxo-17α-androstane-21,17-carbolactone in Gegenwart des Katalysators TEMPO (2,2,6,6-Tetramethylpiperidine-1-yl)-oxyl) hergestellt wurde. 4. Mit einer als "nicht abschliessende Duplik" bezeichneten Eingabe vom 22. Oktober 2013 stellte die Beklagte folgende Anträge: 1. Die Klage vom 28. Mai 2013 sei abzuweisen soweit darauf einzutreten ist. 2. Auf Rechtsbegehren Ziff. 1.b der Replik vom 4. Oktober 2013 sei nicht einzutreten. Sodann stellte die Beklagte zusätzlich folgende prozessuale Anträge: 1. Die Eingabe sei als vorgezogene Duplik beschränkt auf die Frage des Eintretens auf Rechtsbegehren Ziff. 1.b entgegenzunehmen.