Im Zusammenhang mit der Substantiierung der Forderungsklage hat die Klägerin einen entsprechenden Verfahrensantrag gestellt und in ihrer Klagebegründung darauf hingewiesen, dass sie davon ausgehe, dass das Bundespatentgericht sie mittels abweisendem prozessleitendem Entscheid (Abweisung des Verfahrensantrags) darauf hinweise oder sie anlässlich der lnstruktionsverhandlung aufgefordert werde, bereits in ihrer Replik ausführlich zu den Wiedergutmachungsansprüchen Stellung zu nehmen, falls wider Erwarten bereits im Zuge des Schriftenwechsels in der ersten Stufe der Stufenklage Ausführungen zu den tatsächlichen und rechtlichen Anspruchsgrundlagen und -voraussetzungen bezüglich Scha-