liegen einer Patentverletzung zunächst unabhängig davon, ob die Patentinhaberin die Grundlagen eines Anspruchs auf finanzielle Kompensation aufgezeigt hat. 5.5 Somit ist zunächst im Rahmen eines Teilentscheids über das Unterlassungsbegehren sowie die Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht zu befinden.