Das Bundespatentgericht verfährt hingegen, wie den Parteien anlässlich der Instruktionsverhandlung erläutert wurde, so, dass das Gericht in einem ersten Schritt Rechtsbeständigkeit und Verletzung, und wenn beides bejaht wird, den Rechnungslegungsanspruch behandelt. Dann ergeht entweder ein Urteil auf Klageabweisung, wenn Rechtsbeständigkeit und/oder Verletzung verneint wird, oder, wenn beides und der Rechnungslegungsanspruch bejaht wird, ein Teilurteil auf 1. Unterlassung und 2. Rechnungslegung innert 60 Tagen nach Rechtskraft dieses Teilurteils. Nach erfolgter Rechnungslegung wird dann die Klägerin zur Substantiierung und Bezifferung ihrer Forderung aufgefordert werden.