Bei der Stufenklage kann das Gericht das Verfahren bezüglich der unbezifferten Forderungsklage sistieren, bis über den Informations- oder Rechnungslegungsanspruch entschieden worden ist.5 Das Bundespatentgericht verfährt hingegen, wie den Parteien anlässlich der Instruktionsverhandlung erläutert wurde, so, dass das Gericht in einem ersten Schritt Rechtsbeständigkeit und Verletzung, und wenn beides bejaht wird, den Rechnungslegungsanspruch behandelt.