Die Stufenklage besteht somit aus einer Informationsklage (Hilfsanspruch) und einer unbezifferten Forderungsklage (Hauptanspruch), die in sukzessiver Klagenhäufung verbunden sind. Die sukzessive Häufung bedingt, dass die Ansprüche gestuft behandelt werden, zuerst der Hilfsanspruch, dann der Hauptanspruch.4