Die mit P bezeichnete Taste T3 befindet sich an der Pistole der Beklagten nicht am eigentlichen von der Hand umgriffenen Bereich des Griffteils, sondern vielmehr etwas nach hinten versetzt. Selbst wenn die Pistole von einem Benutzer mit einer kleinen Hand betätigt wird, ist es ohne weiteres möglich, bei ergriffenem Griffteil das Spülluftstromregelungselement in dieser Position zu betätigen.