Die Befestigung am Griffteil umfasst den ganzen Bereich, welcher es einem durchschnittlichen Benutzer erlaubt, bei ergriffenem Griffteil ohne weiteres das Spülluftstromregelungselement zu betätigen. Davon umfasst ist damit insbesondere der rückwärtige Bereich, der im Streitpatent als Basisbereich 32 bezeichnet wird und im Streitpatent einstückig mit dem eigentlichen Griffteil ausgebildet ist, solange eben das Spülluftstromregelungselement bei ergriffenem Griffteil ohne weiteres betätigt werden kann.