Wenn man, entgegen der oben angegebenen Auslegung und wie von der Beklagten vertreten, ausschliesst, dass das Beschichtungsmaterialstromregelungselement gleichzeitig auch als Spülluftstromregelungselement dienen kann (keine funktionsalternative Belegung), stellt sich die Frage, ob die mit P bezeichnete Taste T3 zur Aktivierung des Spülvorgangs am hinteren Ende der Pistole als "connected with the handle portion" betrachtet werden kann im Sinne von Merkmal K15. Die Befestigung am Griffteil umfasst den ganzen Bereich, welcher es einem durchschnittlichen Benutzer erlaubt, bei ergriffenem Griffteil ohne weiteres das Spülluftstromregelungselement zu betätigen.