Wie von der Klägerin richtig dargelegt, geht es bei der Konstruktion gemäss der D3 um Bauweisen, bei welchen ausdrücklich ein flüssiger Träger für die Farben vorgesehen wird. Dabei ist es möglich, nur noch den Flüssigkeitsstrom zu aktivieren ohne Beimischung von Farben. Diese Funktion wird als "rinse" bezeichnet und kann über den Knopf 39 aktiviert werden. In der zugehörigen Beschreibung gibt es keinen Hinweis, dass unter dieser Spülfunktion eine solche mit dem Zweck der Reinigung der Zuführungskanäle vorgesehen ist, sondern nur Hinweise, dass das Spülen sich auf ein Spülen des zu bearbeitenden Objektes bezieht (vgl. Spalte 1:43-47).