Entsprechend würde der Fachmann ausgehend von der D1 die D3 zur Lösung des obigen Problems gar nicht hinzuziehen. Der Fachmann würde also bei dieser Problemstellung ausgehend von der D1 die D3 nicht ohne erfinderische Zutun konsultieren, und damit ist Anspruch 1 erfinderisch im Lichte einer Kombination der D1 mit der D3.