Seite 30 O2013_008 vor allem fokussiertere Formulierung der Aufgabe nicht angemessen. So wäre z.B. die Formulierung der Aufgabe als Verbesserung der Steuerung der Spülluft bei einer elektrostatischen Sprühpistole für Pulver nicht sachgemäss, da sie einen Teil der erfindungsgemässen Lösung bereits in die Aufgabenstellung aufnehmen und einer rückschauenden Betrachtungsweise Vorschub leisten würde.2