Wie die Beklagte selber zugesteht, gibt es in der D1 keinen Hinweis, wo die entsprechenden Steuerungsventile für die Zuführung der Spülluft angeordnet sind. Auch gibt es keinen Hinweis in der D1, wie die Steuerungsventile gesteuert werden, ob z.B. automatisch, getaktet, sensorisch oder manuell. Der Fachmann muss bei der Lektüre des Dokuments D1 davon ausgehen, dass die Steuerung, wie beispielsweise bei der D2 (vgl. dort Figur 1), bei einer separat von der Pistole ausgebildeten Kontrolleinheit angeord- Seite 29 O2013_008