Tatsächlich findet sich in Spalte 8:5-8 der D1 nur ein allgemeiner Hinweis, dass entsprechende Ventile zur Steuerung der Spülluft angeordnet sein können, nicht aber, wo diese angeordnet sind und wie sie betätigt werden können (automatisch oder manuell). Damit liegt keine mangelnde Neuheit gegenüber der D1 vor, denn D1 offenbart wenigstens die Merkmale K15 (connected with the handle portion) und K16 (manually operable) nicht. Die Beklagte macht geltend, in der D1 würde eine Zuleitung für Spülluft an der Pistole offenbart, und damit offenbare die D1 auch ein Element zum Regeln des Spülluftstromes. Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden, denn die vorn an der Pistole und