Weder der Anspruchswortlaut noch die allgemeine Beschreibung geben einen Hinweis, dass ein anspruchsgemässes Spülluftstromregelungselement immer als solches direkt aktivierbar sein muss, oder ggf. auch erst oder nur einen Spülluftstrom auslöst, wenn es zuvor gewissermassen aktiviert oder "entsichert" wurde. Unter diesem Merkmal K16 ist damit einer- Seite 25 O2013_008