Damit ist unter dem Merkmal K15 "connected with the handle portion" zu verstehen, dass das Spülluftstromregelungselement wenigstens mittelbar am Griffteil befestigt sein muss, wobei aber die Befestigung am Griffteil derart realisiert sein muss, dass es einem durchschnittlichen Benutzer möglich ist, bei ergriffenem Griffteil ohne weiteres das Spülluftstromregelungselement zu betätigen. Davon umfasst ist damit auch der rückwärtige Bereich, der im Streitpatent als Basisbereich 32 bezeichnet wird und im Streitpatent einstückig mit dem eigentlichen Griffteil ausgebildet ist, solange eben das Spülluftstromregelungselement bei ergriffenem Griffteil ohne weiteres betätigt werden kann.