Das Landgericht Düsseldorf kommt in seinem Verletzungsurteil vom 12. Juni 2014 (Aktennummer 4b O 25/13) zu einem anderen 1 Der einschlägige Fachmann ist im Lichte des Streitpatents ein Entwicklungs- ingenieur im Bereich der automatisierten Beschichtungstechnik namentlich für elektrostatische Sprühpistolen für pulverförmige Beschichtungsmaterialien. Dies gilt für die Auslegung wie auch für die folgende Frage der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit. Seite 22 O2013_008