Die Merkmale O1 und O2 definieren auf Deutsch eine "Vorrichtung zur Anwendung beim Auftrag von Beschichtungsmaterial auf einen Gegenstand, umfassend eine Sprühpistole". Diese Formulierung schliesst damit eine Vorrichtung ein, welche ausschliesslich durch die Sprühpistole mit den weiteren Anspruchsmerkmalen gebildet ist, aber auch Vorrichtungen, welche neben einer solchen Sprühpistole noch andere Elemente aufweisen. Da im Anspruch 1 keine weiteren Elemente der Vorrichtung neben der Sprühpistole mit den weiteren Merkmalen des Anspruchs aufgeführt werden, umfasst Anspruch 1 auch die Situation, wo nur eine solche Sprühpistole enthalten ist.