Im ersten Fall bedürfe es zur Auslösung und Bedienung des Spülluftstroms einer einzigen Aktion des Benutzers (er müsse mit demselben Finger lediglich den zweiten Abzugshahn drücken), während der Benutzer im zweiten Fall zunächst mit dem zusätzlichen Knopf die Funktion des einen Abzugshahns umprogrammieren müsse, um danach mit dem einen Abzugshahn den Spülluftstrom auszulösen. Dadurch werde die Bedienung komplizierter, aber die Gefahr von Fehlmanipulationen (unbeabsichtigtes Drücken des falschen Abzugs) reduziert. Auch die zweite Voraussetzung für eine äquivalente Verletzung sei vorliegend deshalb nicht gegeben.