noch verfüge die OptiFlex 2 über zwei benachbarte Abzugshähne. Eine äquivalente Verletzung scheide bereits aus diesem Grund aus. Sodann seien zwei separate Abzugshähne für das Bedienen des Pulverstroms und des Spülluftstroms einerseits (Klagepatent) und ein Abzugshahn mit einem zusätzlichen Knopf, mit dem die Funktion des einen Abzugshahns verändert werden könne, andererseits (OptiFlex 2), nicht funktionsgleiche Mittel.