Gemäss Merkmal K15 sei das "Spülluftstromreglungselement" mit dem "Griffteil 26" "verbunden". Es gelte, die Bedeutung der beiden merkmalsrelevanten Begriffe "Griffteil 26" und "verbunden" zu ermitteln. Das Klagepatent unterscheide zwischen "Griffteil 26" und "Verlängerungsteil 28". Beim Griffteil 26 handle es sich um den schräg nach unten verlaufenden Pistolengriff, der ein Basisteil 30 umfasse. In der folgenden, dem Klagepatent entnommenen Darstellung sei das Griffteil 26 blau eingezeichnet. Das Verlängerungsteil 28 verlaufe oberhalb des Griffteils und umfasse ein Basisteil ("base section") 32, ein Gehäuseteil ("housing section") 34 sowie ein Laufteil ("barrel section") 36.