Zusammenfassend sei dem Klagepatent folgende Definition des "Spülluftstromreglungselements" zu entnehmen: Das "Spülluftstromreglungselement" sei ein vom "coating material flow control member or main trigger" verschiedener Abzugshahn, der, wenn und solange er betätigt werde, den Spülluftstrom auslöse. Diese dem Klagepatent zu entnehmende Definition von "Spülluftstromreglungselement" sei für das Verständnis des Klagepatents massgebend.