Nichterfüllung der Merkmale O1 und O2: Die OptiFlex 2 sei eine Sprühpistole, keine "Vorrichtung zur Anwendung beim Auftrag von Beschichtungsmaterial auf einen Gegenstand, umfassend eine Spritzpistole ..." Sie verwirkliche die Merkmale O1 und O2 deshalb nicht. Seite 13 O2013_008 Nichterfüllung von Merkmal K14: