Zum Stand der Technik gehöre die im Klagepatent erwähnte EP 0 611 603 A1 (D1). Unter Bezugnahme auf die Figur 1 offenbare die D1 eine Handpistole umfassend einen horizontal verlaufenden Abschnitt (Schaft) 13 und einen davon schräg nach unten abgehenden Griffteil (Pistolengriff) 12, die beide physisch miteinander verbunden seien. Die in der D1 offenbarte Sprühpistole weise am vorderen Ende des Schafts ein Zerstäubersystem auf, das eine Düse 65 und eine unmittelbar vor der Düse angeordnete Hochspannungselektrode 24 aufweise, durch die elektrostatisch aufgeladenes Pulver nach vorne aus der Pistole austrete. Wenn der Pistolenabzug 37 betätigt werde, werde der Strom, die Pulver- und Luft-