Gemäss den Ausführungen der Klägerin handle es sich bei der OptiFlex 2 um eine Handpistole umfassend einen horizontal verlaufenden Abschnitt (Schaft) und einen davon schräg nach unten abgehenden Griffteil (Pistolengriff), die beide physisch miteinander verbunden seien. Die OptiFlex 2 weise am vorderen Ende des Schaftes ein Zerstäubersystem auf, das eine Düse und eine unmittelbar vor der Düse angeordnete Hochspannungselektrode aufweise, durch die elektrostatisch aufgeladenes Pulver nach vorne aus der Pistole austrete. Wenn der Abzug betätigt werde, werde der Strom, die Pulverförderung und die Spülluft eingeschaltet;