Mit dieser "P"-Taste werde nicht der Spülluftstrom ausgelöst, sondern lediglich der Steuerungseinheit mitgeteilt, dass bei Pressen des Triggers am Griffteil von nun an kein Pulver mehr zur Pistole geschickt werden solle. Entgegen der Lehre des Klagepatents verfüge die Pistole der Beklagten also nicht über zwei Trigger am Griffteil 26 und überhaupt nicht über einen secondary trigger, durch dessen Betätigung der Spülluftstrom ausgelöst werde. Die Handpistole OptiFlex 2 sei für das elektrostatische Beschichten mit organischem Pulver bestimmt. Grundelement der OptiFlex 2 sei ein Spritzgussgehäuse, das in einem Teil gegossen werde. Es enthalte den