2.2 Die Beklagte, eine schweizerische GmbH mit Sitz in St. Gallen, ist insbesondere auf dem Gebiet elektrostatischer Beschichtungsgeräte tätig. Sie gehört zum US-amerikanischen Graco-Konzern, dessen europäische Holdinggesellschaft, die Graco International Holding Sàrl, in Luxembourg domiziliert ist. 2.3 Die Klägerin ist Inhaberin des europäischen Patents EP 0 899 016 B1 (Klagepatent). Das Klagepatent wurde am 9. Juli 2003 erteilt, ist für die Schweiz in Kraft und bezieht sich auf eine Sprühpistole, die einen Sprühstrahl von elektrostatisch geladenem Beschichtungsmaterial (Pulver) auf ein (zu beschichtendes) Objekt richtet (Absatz [0001] des Klagepatents).