1.4 Mit Eingabe vom 19. August 2013 machte die Beklagte, ohne damit ein ausdrückliches Ausstandsbegehren zu formulieren, das Gericht darauf aufmerksam, dass die Beklagte bis 2012 Teil des ITW Konzerns gewesen sei, der, ohne dass die Beklagte dazu konkrete Angaben machte, "ein eigenes Interesse am Ausgang des vorliegenden Prozesses" habe und in die Prozessstrategie eingebunden sei, und dass die Kanzlei des Referenten eine schweizerische Tochtergesellschaft dieses Konzerns in Bezug auf eine europäische Patentanmeldung vertrete.