1.3 Mit Schreiben vom 8. August 2013 wurde der Klägerin Frist angesetzt, eine auf die Einrede der Nichtigkeit des Klagepatents beschränkte Replik einzureichen. Gleichzeitig wurden die Parteien über die anschliessend durchzuführende Instruktionsverhandlung informiert und darüber, dass an dieser der Präsident sowie als Referent Dr. Tobias Bremi teilnehmen würden.