Antrag zum Verfahren Die Klägerin beantragt weiter, das Verfahren sei 3) in der ersten Stufe der Stufenklage bis zu einem rechtskräftigen Urteil vorerst auf die Frage der Verletzung bzw. Unterlassung (gegebenenfalls Rechtsbeständigkeit), Auskunftserteilung und Rechnungslegung zu beschränken und 4) bezüglich Schadenersatz- oder Gewinnherausgabeansprüche vorerst bis zur zweiten Stufe der Stufenklage zu sistieren." 1.2 Mit Klageantwort vom 18. Juni 2013 stellte die Beklagte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Klage sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Klägerin."