{"Signatur": "CH_PATG_001", "Spider": "CH_BPatG", "Datum": "2015-08-25", "PDF": {"Datei": "CH_BPatG/CH_PATG_001_O2013-008_2015-08-25.pdf", "URL": "https://www.bundespatentgericht.ch/fileadmin/entscheide/O2013_008__Teilurteil_150825.pdf", "Checksum": "44d35db91c4ddf2b22f51391b7a544d4"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["O2013_008"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bundespatentgericht 25.08.2015 O2013_008"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bundespatentgericht 25.08.2015 O2013_008"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Bundespatentgericht 25.08.2015 O2013_008"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Bundespatentgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Bundespatentgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Bundespatentgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Elektrostatische Pulversprühpistole: Gutheissung Patentverletzung, Auskunft und Rechnungslegung (Stufenklage) | Anwendbares Prozessrecht, Erfinderische Tätigkeit, Fachrichtervotum, Kosten: Gerichtskosten, Kosten: Parteientschädigung, Neuheit, Örtliche Zuständigkeit international, Patentansprüche Auslegung, Patentnichtigkeit Einrede, Rechnungslegung, Vergleich"}], "ScrapyJob": "446973/64/2135", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:17:53", "Checksum": "43a3175e56c57ccf9e2e6860a1d1846b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bundespatentgericht 25.08.2015 O2013_008\nRegeste:\nElektrostatische Pulversprühpistole: Gutheissung Patentverletzung, Auskunft und Rechnungslegung (Stufenklage) | Anwendbares Prozessrecht, Erfinderische Tätigkeit, Fachrichtervotum, Kosten: Gerichtskosten, Kosten: Parteientschädigung, Neuheit, Örtliche Zuständigkeit international, Patentansprüche Auslegung, Patentnichtigkeit Einrede, Rechnungslegung, Vergleich\n\nAnspruch 1 des Klagepatents, aufgeschlüsselt in einzelne Merkmale unter Verwendung der Terminologie der Klägerin, lautet wie folgt:\n\nO1 An apparatus (20) for use in applying coating material to an object\nO2 comprising a spray gun (24) having\nO3 a handle portion (26),\nO4 an extension portion (28)\n\nSeite 19\nO2013_008\n\nO5 which is connected with the handle portion (26),\nO6 a nozzle (42)\nO7 connected with the extension portion (28),\nO8 an electrode (46)\nO9 disposed adjacent to the nozzle (42)\nO10 and away from which electrostatically charged coating material\nflows toward the object,\nO11 a coating material flow control member (74)\nO12 connected with the handle portion (26) and\nO13 manually operable to an actuated condition to initiate a flow of\ncoating material from a coating material passage (62) in said\nextension portion (28) through the nozzle (42) toward the object,\ncharacterised in that\nK14 the spray gun (24) also has a purge air flow control member\n(110)\nK15 connected with the handle portion (26) and\nK16 which is manually operable to initiate a flow of air from the coating material passage (62) in the extension portion (28) through\nthe nozzle (42) to remove coating material from the spray gun\n(24).\n\nStrittig hinsichtlich Auslegung bzw. Verwirklichung in der Verletzungsform\nsind nur die Merkmale O1 und O2 sowie insbesondere K14, K15 und\nK16. Zu diesen Merkmalen im Einzelnen Folgendes:\n\nDie Merkmale O1 und O2 definieren auf Deutsch eine \"Vorrichtung zur\nAnwendung beim Auftrag von Beschichtungsmaterial auf einen Gegenstand, umfassend eine Sprühpistole\". Diese Formulierung schliesst damit\neine Vorrichtung ein, welche ausschliesslich durch die Sprühpistole mit\nden weiteren Anspruchsmerkmalen gebildet ist, aber auch Vorrichtungen,\nwelche neben einer solchen Sprühpistole noch andere Elemente aufweisen. Da im Anspruch 1 keine weiteren Elemente der Vorrichtung neben\nder Sprühpistole mit den weiteren Merkmalen des Anspruchs aufgeführt\nwerden, umfasst Anspruch 1 auch die Situation, wo nur eine solche\nSprühpistole enthalten ist.\n\nSeite 20\nO2013_008\n\nDas Merkmal K14 definiert, dass \"die Sprühpistole auch ein Spülluftstromregelungselement hat\" (\"the spray gun also has a purge air flow\ncontrol member\"). Dieses Merkmal ist insbesondere im Zusammenhang\nmit dem ebenfalls an der Sprühpistole angeordneten Beschichtungsmaterialstromregelungselement auszulegen. Das Beschichtungsmaterialstromregelungselement wird in der allgemeinen Beschreibung im Absatz [0003]\ndes Streitpatents vorgestellt als am Griffteil angeordnetes Element zur\nKontrolle des Beschichtungsmaterialstroms. Im nachfolgenden Absatz\n[0004] wird das ebenfalls am Griffteil angeordnete Spülluftstromregelungselement vorgestellt, das manuell bedient werden kann, um einen\nLuftstrom durch die Passagen für das Beschichtungsmaterial und durch\ndie Düse zu veranlassen, um überschüssiges Beschichtungsmaterial aus\ndiesen Passagen / aus der Düse auszublasen. Ein ausdrücklicher Hinweis, dass Beschichtungsmaterialstromregelungselement und Spülluftstromregelungselement zwingend zwei separate Bauteile sein müssen\nund nicht auch durch ein einziges Bauteil realisiert werden können, ist\ndieser allgemeinen Beschreibung und auch dem Anspruchswortlaut nicht\nzu entnehmen. Die beiden unterschiedlichen Funktionen dieser \"control\nmember\" können damit durch zwei individuelle, räumlich-strukturell separate Elemente realisiert sein, sie können aber auch durch ein einziges\nfunktionsalternatives Element realisiert sein.\n\nIm Ausführungsbeispiel ist das Beschichtungsmaterialstromregelungselement mit dem Bezugszeichen 74 versehen (vgl. insbesondere Figuren\n1, 2 und 5). Die Funktion des Beschichtungsmaterialstromregelungselementes wird ausführlich beschrieben in Absatz [0020] und besteht darin,\ndas pulverförmige Beschichtungsmaterial durch einen entsprechenden\nKanal (in der Pistole gebildet durch die Elemente 58, 60, 62) an der Elektrode 46 vorbei durch die Düse 42 auszutreiben. Vgl. Figur 1:\n\nSeite 21\nO2013_008\n\nDas Spülluftstromregelungselement ist mit dem Bezugszeichen 110 versehen (vgl. dieselben Figuren) und ist gemäss Ausführungsbeispiel unmittelbar oberhalb des Spülluftstromregelungselementes 74 angeordnet.\nDieses Element wird ausführlich in den Absätzen [0029]-[0037] beschrieben; seine Funktion besteht darin, zu veranlassen, dass Spülluft durch\ndie Beschichtungsmaterialkanäle (in der Pistole gebildet durch die Elemente 60, 62) sowie die Düse hindurch getrieben und dadurch überschüssiges Beschichtungsmaterial aus diesen Kanälen ausgetrieben\nwird.\n\n"}