f) wobei der Arretierkörper durch Schieben eines Steckkontaktes in die Aktivstellung in die erwähnte Länge verschiebbar ist, in welcher er ein Schieben eines weiteren Steckkontakts in die Aktivstellung verhindert, namentlich diejenigen unter der Bezeichnung "World USB Travel Charger", innert 10 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils zu vernichten. 3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 10'000.–.