niedrig seien, dass auf jedem Produkt nur eine minimale Marge bestehe. Damit also ein derartiges Unternehmen überhaupt profitabel sein könne, müssten grosse Mengen an Produkten gekauft werden. Ausgehend von einer Bestellmenge von 1'500 Stück müsste auch von einem Verletzergewinn ausgegangen werden, der die Hälfte des voranstehend berechneten Gewinnes und somit CHF 18'311.10 ausmache. Es gebe keine Anzeichen für einen derartig geringen Gewinn, so dass eine derartige Verminderung bei der Schätzung des Verletzergewinnes nicht als gerechtfertigt erscheine, aber als unterste Grenze für eine Schätzung angesehen werden könnte.