Da es sich vorliegend nur um eine Schätzung durch die Klägerin handle, die aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Yueh-In Co. Ltd erfolgt sei, wäre eine Reduktion der geforderten Summe durch das Gericht möglich. In diesem Falle wäre es aus Sicht der Klägerin nicht vertretbar, wenn eine Minimalbestellmenge von 1'500 Stück der patentverletzenden Adapter unterschritten würde. In diesem Fall würde nämlich davon ausgegangen, dass die Lieferantin des Beklagten, eine über 50% geringere Bestellmenge zu liefern bereit gewesen wäre, als es normalerweise bei asiatischen Herstellern gleichartiger Produkte üblich sei.