Aufgrund der fehlenden Rechnungslegungsunterlagen des Beklagten könne sie den erzielten Verletzergewinn nicht genau bestimmen. Jedoch sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Yueh-ln Co. Ltd. mit Sitz in Taiwan die Kopie des "Reiseadapters" hergestellt habe. Dieser Schluss dränge sich aufgrund des Designs und der Ausfertigung des patentverletzenden Adapters auf. Zudem habe sie bereits in der Vergangenheit insbesondere in Europa zu einem erheblichen Teil patentverletzenden Adaptern gleicher oder ähnlicher Ausführungsform wie im vorliegenden Fall zu tun gehabt, die von der Yueh-ln Co. Ltd. hergestellt worden seien. Die Webseite der Yueh-ln Co. Ltd.