Die Klägerin verlangt zum einen Schadenersatz für vorprozessuale Pa- tentanwalts- und Anwaltskosten in der Höhe von CHF 2'350.– bzw. CHF 1'001.10, total CHF 3'351.10. Diese vorprozessualen Anwaltskosten seien notwendig und angemessen. Die Notwendigkeit des Beizugs eines Patentanwaltes und Rechtsanwaltes in Patentstreitigkeiten stehe ausser Frage. Die Komplexität von Patentstreitigkeiten und die Vielzahl von Verletzern, welche die Klägerin zum Ergreifen von rechtlichen Schritten zwingen würden, würden den Beizug eines Anwaltes unumgänglich machen. Zudem sei im Zeitpunkt der Abmahnung das Ausmass der Patentverletzung noch nicht abschätzbar gewesen.