b) der Menge und der Preise der verkauften und ausgelieferten Erzeugnisse und des erzielten Gewinns; c) des Verbreitungszeitraums; d) der Kosten für den Erwerb der erhaltenen oder bestellten Erzeugnisse und allfälliger weiterer Gestehungskosten im Zusammenhang mit dem Vertrieb und Verkauf der Erzeugnisse. 3. Über die Prozesskosten wird im Endentscheid befunden. Seite 8 O2013_007