18. Pressgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 19 [recte: 1 bis 17]‚ dadurch gekennzeichnet, dass rückwärtig der Ventilkolbenfläche (5) eine zum Topfaußenmantel hin offene Ringnut (42) vorgesehen ist. 19. Pressgerät nach Ansprüche [recte: Anspruch] 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen der Ventilkolbenfläche (5) und der Ringnut (42) größer ist als der Durchmesser (c) der Ablauföffnung (12).