11. Pressgerät nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmernase ein in der Topfwandung (32) des Ventilkolbens (3) ausgeformter Radialkragen (40) ist, welcher zugleich das Zugteil (27) in dem Ventilkolben (3) zentriert. 12. Pressgerät nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnahmekopf (28) durch einen umlaufenden Flansch an dem zylindrischen Zugteil (27) ausgebildet ist.