6. Pressgerät nach Ansprüche [recte: Anspruch] 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugteil (27) über eine Betätigungswippe (37) von Hand bewegbar ist. 7. Pressgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Ventilkolben (3) rückseitig zu seiner Beaufschlagungsfläche topfartig ausgebildet ist. 8. Pressgerät nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugteil (27) einen Mitnahmekopf (28) aufweist, der mit einer Mitnehmernase des Ventilkolbens (3) in Eingriff steht.