Ausgehend von der PT2 kann der Fachmann deshalb nicht ohne erfinderisches Zutun erkennen, wenn er die EP '788 hinzuzieht, dass das Ventil der EP '788 in Bezug auf Federkräfte, Kolbenquerschnitte und Durchflussquerschnitte so ausgelegt werden könnte, dass es als Ersatz für das Ventil der PT2 mit gleicher Funktionalität überhaupt in Frage käme. Nur rückschauende Betrachtungsweise könnte zu diesem Schluss verleiten, diese Betrachtungsweise ist aber verboten. Seite 43 O2013_006